Flugverspätung: Diese Entschädigung steht Ihnen zu

Was Sie wissen müssen

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Wer viel geschäftlich unterwegs ist, weiß: Dienstreisen können anstrengend sein. Problematisch wird es meistens jedoch erst, wenn Ihr Flug verspätet ist oder gar ausfällt. Glücklicherweise steht Ihnen in der Regel bei Flugverspätung eine Entschädigung zu. Bei uns erfahren Sie, worauf Sie im Verspätungsfall achten müssen. 

Flug verspätet: Entschädigung?

Laut der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie ab einer Verspätung von drei Stunden einen Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung. Die Höhe der Entschädigung hängt allein von der Flugstrecke ab und kann bis zu 600 Euro beantragen. Wichtig: Die Entschädigung muss ausbezahlt werden, Gutscheine o. Ä. von Seiten der Fluggesellschaft sind nicht zulässig. Online finden Sie Tabellen, der Sie die Höhe Ihrer Entschädigung entnehmen können. Ihrerseits besteht die Grundvoraussetzung für einen Ausgleichsanspruch darin, dass Sie über eine bestätigte Buchung verfügen und rechtzeitig einchecken. 

Flugverspätung: Entschädigung für den Arbeitgeber?

Tritt während Ihrer Dienstreise eine Flugverspätung auf, ist dies nicht nur für Sie als Reisender ärgerlich, auch für Ihren Arbeitgeber hat die Verspätung gegebenenfalls Konsequenzen, beispielsweise wenn es aufgrund der Verspätung nicht zur Unterzeichnung eines Vertrags und somit zu finanziellen Einbußen kommt. Zwar geht bei Flugverspätung die Entschädigung in der Regel an den Reisenden selbst, manche Firmen beanspruchen den Schadensersatz jedoch für sich. Ist das der Fall, muss dies in einem entsprechenden Dokument vermerkt sein, beispielsweise im Arbeitsvertrag oder im Dienstreiseantrag.

Auf der Grundlage des sogenannten Montrealer Übereinkommens kann der Arbeitgeber von der Fluggesellschaft Schadensersatz fordern, beispielsweise Kosten für die verlorene Arbeitszeit oder entgangene Umsätze. Im Gegensatz zu Ausgleichszahlungen bei Flugverspätung gibt es für derartige Schadensersatzansprüche keine Pauschalen, es ist deshalb empfehlenswert, einen Anwalt zu konsultieren. 

Flugausfall: Entschädigung?

Noch ärgerlicher als ein verspäteter Flug ist ein Flug, der ausfällt. Ihnen steht jedoch auch bei Flugausfall eine Entschädigung zu. Wird Ihr Flug annulliert, können Sie sich entweder den vollen Ticketpreis erstatten lassen oder einen anderen Flug nehmen. Entscheiden Sie sich für die zweite Option, wenden Sie sich am besten an Ihre Fluggesellschaft. Diese bucht nicht nur das Ticket für Sie, sondern ist auch dazu verpflichtet, für etwaige Kosten aufzukommen, die Ihnen während Ihrer Wartezeit entstehen, beispielsweise Verpflegung oder eine Übernachtung. Eventuell haben Sie auch Anspruch auf eine Ausgleichszahlung – entscheidend hierfür sind die Annullierungsfristen: Haben Sie 14 Tage oder weniger vor Abflug von der Annullierung Ihres Fluges erfahren, steht Ihnen möglicherweise eine Ausgleichszahlung zu – zusätzlich zu der Erstattung des Ticketpreises. 

Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung: So verhalten Sie sich richtig

Falls Sie bei Flugverspätung eine Entschädigung beantragen möchten, ist es wichtig, dass Sie sich korrekt verhalten. Sie sollten den Ablauf der Flugverspätung lückenlos wiedergeben können.
  1. Lassen Sie sich Ihre Verspätung von der Fluggesellschaft bestätigen, am besten am entsprechenden Schalter am Flughafen.

  2. Behalten Sie nicht nur Ihr Flugticket und Ihre Bordkarte, sondern auch alle Rechnungen für Kosten, die Ihnen aufgrund Ihrer Verspätung entstehen, beispielsweise für Verpflegung. Gegebenenfalls können Sie sich diese erstatten lassen.

  3. Tauschen Sie gegebenenfalls Kontaktdaten mit anderen Passagieren aus. Sollten Sie Probleme bei der Rückerstattung haben oder rechtliche Schritte notwendig sein, können Sie sich untereinander austauschen.

  4. Dokumentieren Sie den Ablauf der Flugverspätung. Achten Sie dabei vor allem auf genaue Zeitangaben: Wie groß war die Dauer der Verspätung? Wann wurden Sie darüber informiert? Wann genau haben Sie Ihr Ziel erreicht?

EU-Fluggastrechteverordnung: Wann greift sie (nicht)?

Obwohl sich die EU-Fluggastrechteverordnung eigentlich auf Flüge bezieht, die in der EU starten, landen und von EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden, greift die EU-Fluggastrechteverordnung oft auch in anderen Fällen. Solange es sich um eine einzige Buchung handelt, schützt Sie die Verordnung auch im Fall einer Zwischenlandung in einem Land außerhalb der EU oder wenn Sie in einem solchen Land starten oder landen.

Beachten Sie jedoch, dass die EU-Fluggastrechteverordnung nicht bei jeder Flugverspätung zu einer Entschädigung verpflichtet ist. Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung aufgrund von ungewöhnlichen Umständen, beispielsweise bei Streiks oder Naturkatastrophen. 
Herausgegeben von Megali am 08/10/2018 Copyright : © NicoElNino

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